Informationen für Patienten
Praxisurlaub
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Bezahlung Knochendichtemessung:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Knochendichtemessung erst in den Fällen, wenn sich durch die Knochendichtemessung die Notwendigkeit für eine spezifische Osteoporosetherapie ergibt oder bereits Knochenbrüche ohne erhebliche äußere Einflüsse wie Unfälle, Stürze usw. ("atraumatisch") oder eine Therapie mit Aromatasehemmern (z.B. Letrozol, Anastrozol) bei Mamma-Karzinom vorliegen. Ansonsten ist der Betrag von 40,23 EUR vom Patienten selbst zu erstatten.
Bezahlung von Calcium- und Vitamin D Präparaten:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Calcium- und Vitamin D Präparate auf Rezept, wenn eine manifeste Osteoporose vorliegt (manifest = es liegen bereits Osteoporose-verursachte Knochenbrüche vor) oder der Patient Kortisonpräparate (länger als 6 Monate mindestens 7,5 mg Prednisolonäquivalent / Tag) einnehmen muß oder wenn bei einem Medikament eine zusätzliche Calciumgabe vorgeschrieben ist (z. B. Prolia).